Finanzierung
Die Kosten für eine heilpädagogische Behandlung für Vorschulkinder werden in der Regel durch den Bezirk Oberbayern/Schwaben in Verbindung mit einem kinderärztlichen Gutachten und einer Antragsstellung übernommen.
Die Kostenübernahme der heilpädagogischen Therapie bei Schulkindern erfolgt in der Regel vom Jugendamt, in Verbindung mit einem aktuellen Kinder- und Jugendpsychiatrischen Gutachten sowie der Antragsstellung.