Praxisgemeinschaft für Heilpädagogik und Systemische Therapie | Landsberg am Lech
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Finanzierung

Die Kosten für eine heilpädagogische Behandlung für Vorschulkinder werden in der Regel durch den Bezirk Oberbayern/Schwaben in Verbindung mit einem kinderärztlichen Gutachten und einer Antragsstellung übernommen.

Die Kostenübernahme der heilpädagogischen Therapie bei Schulkindern erfolgt in der Regel vom Jugendamt, in Verbindung mit einem aktuellen Kinder- und Jugendpsychiatrischen Gutachten sowie der Antragsstellung.

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